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Der Versicherer

Entscheiden auch Sie sich für eine Bestattungsvorsorge ...

"Wir legen großen Wert auf Kundenservice. Wir lassen keine Fragen unbeantwortet. Bei uns stehen Sie an erster Stelle."

Rüdiger Englert ist seit 1983 Agent für die RheinLand Versicherung und absolvierte im Jahr 1995 erfolgreich BWV. Seit diesem Zeitpunkt führt Rüdiger Englert die heutige Geschäftsstelle. Durch ständige Weiterbildung ist er auf dem neuesten Stand von Versicherungen und Finanzfragen. Bevollmächtigt zu Finanzgeschäften ist er durch den Besitz des § 34C GeWO.

Um bei Sturm oder Vandalismus nicht den Kürzeren zu ziehen, bietet sich eine Grabstättenversicherung an. Damit sind Reparaturen bei Grabstein, Sockel und fix verbundenen Gegenständen wie Laternen oder Kreuzen gedeckt.

Versicherungsumfang
- Grabsteine, Urnen- Grabplatten und Grabeinfassungen aus Stein
- unbewegliches Grabzubehör wie Grabvasen, Grablampen und Figuren
- Anpflanzungen (gemeint sind fest eingepflanzte lebende Grünpflanzen, Schnittblumen und Gestecke sind nicht mitversichert.)

Versicherungsschutz
- Schäden in Folge von Diebstahl
- Schäden in Folge von vandalismus (mut- und böswillige Beschädigungen durch Dritte)
- Sturmschäden

Versicherungsort:
Versichert ist die im Antrag bezeichnete Grabstätte.

Dauer und Ende des Vertrages:
Auf Anfrage

Prämie:
Auf Anfrage

Sterbegeldversicherung
Modell Basis | Modell Tradition | Modell Komfort | Modell Exklusiv

Seit das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde, offerieren einige Versicherungsgesellschaften eine so bezeichnete Sterbegeldversicherung. Die Sterbegeldversicherung dient dazu, die Begräbniskosten im Todesfall decken zu können. Die Versicherungsbeiträge sind maximal bis zum 85. Lebensjahr fällig, danach läuft die Sterbegeldversicherung in der Regel beitragsfrei weiter. Zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsfall, also der Todesfall, eintritt ist irrelevant. Es gibt keine Versicherungsdauer, die Sterbegeldversicherung offeriert lebenslangen Versicherungsschutz.

Eine Versicherung abzuschließen um im Falle der Fälle ein Sterbegeld zu erhalten ist eine Möglichkeit zur Absicherung finanzieller Aufwendungen mit denen die Hinterbliebenen im Fall des Ablebens konfrontiert werden.

Im Rahmen der Kürzungen von Leistungen im Bereich der allgemeinen Sozialversicherung wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen entfernt.

Für eine würdevolle Bestattung müssen daher häufig Familienangehörige oder Hinterbliebene zusätzliche finanzielle Lasten übernehmen. Hier schafft eine Bestattungsvorsorge- bzw. eine Versicherung die ein Sterbegeld leistet Abhilfe und bietet allen Beteiligten Absicherung.

Die Sterbegeldversicherung ist somit nicht nur als eigenverantwortliche Rücklage für die Bestattungsvorsorge zu sehen, sondern ermöglicht Ihren Angehörigen das Trauern ohne finanzielle Sorgen.

Das Mindestalter für die Sterbegeldversicherung liegt normalerweise bei 45 Jahren, das Höchsteintrittsalter variiert je nach Versicherungsgesellschaft und liegt meist zwischen dem 70. und dem 80. Lebensjahr. Beim Antrag werden in der Regel keine Gesundheitsfragen gestellt.

Eine weitere Todesfallversicherung ist die Bestattungsvorsorgeversicherung, ebenfalls ohne Gesundheitsfragen. Je nach Versicherungspolice organisiert die Bestattungsvorsorgeversicherung das Begräbnis und übernimmt die Beerdigungskosten sowie die Gebühren für die spätere Grabpflege.

Todesfallversicherung
Todesfallversicherungen sorgen im Todesfall des Versicherungsnehmers für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.

Reine Todesfallversicherungen leisten dementsprechend auch nur beim Tod der versicherten Person und nicht im Erlebensfall. Es gibt aber auch Versicherungen, die sowohl den Erlebensfall als auch den Todesfall absichern, so beispielsweise die Kapitallebensversicherung.

Experten raten jedoch dazu, für den Todesfall eine Risikolebensversicherung abzuschließen und für den Erlebensfall anderweitig eine entsprechende Altersvorsorge zu betreiben.

Die Risikolebensversicherung ist vergleichsweise günstig, da lediglich das Todesfallrisiko abgedeckt ist. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der vereinbarten Versicherungsdauer wird die festgelegte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten, beispielsweise den Ehepartner, ausgezahlt.

Die Risikolebensversicherung kann zum einen der Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Personen (Angehörigen, Geschäftspartnern, etc.) dienen, zum anderen wird sie auch zur Sicherung von Verbindlichkeiten (Darlehen etc.) genutzt. Außerdem ist die Risikolebensversicherung ein Trägertarif für verschiedene Zusatzversicherungen, zum Beispiel die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Es gibt verschiedene Varianten der Risikolebensversicherung. Die wohl bekannteste Form ist die Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Deckungssumme. Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird vorrangig dazu genutzt, Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung abzusichern und wird von Kreditinstituten häufig unter der Bezeichnung Restschuldversicherung angeboten. Wirtschaftlich voneinander abhängige Personen können sich mittels der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben absichern. Die Versicherungsleistung wird beim ersten Todesfall fällig, unabhängig davon, welche der versicherten Person verstirbt. Die Versicherungsprämien richten sich unter anderem nach der Deckungssumme, der Versicherungsdauer sowie dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherten.

Mögliche Überschüsse können den Versicherungsbeitrag reduzieren oder auch als Todesfallbonus fungieren. Überschüsse entstehen, sofern die Kalkulation der Versicherungsgesellschaft bezüglich der Kosten beziehungsweise der Versicherungsleistungen zu hoch angesetzt wurde.

An fünf Tagen in der Woche, ist unser Geschäftsstellen-Team für Sie im Einsatz, um Ihre Anliegen kompetent und auf kürzestem Wege zu bearbeiten.

Geschätsstelle Englert
Brentanostraße 9
63755 Alzenau

Telefon: 0 60 23 - 60 16
Telefax: 0 60 23 - 60 17

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