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Familiengrab

Das Familiengrab ist eine Grabstätte, die von Generation zu Generation weitergegeben werden kann und zwei Gräbern nebeneinander Platz gibt. Die Formgebung ist zumeist quadratisch. An der Stirnseite kann ein Breit- oder auch ein Hochstein errichtet werden.

Reihengemeinschaftsgrab

Bei dieser Grabstelle fällt nach der Beisetzung für die Hinterbliebenen keine Grabpflegearbeit an. Die Graboberfläche wird mit Rasen eingesät. Die Grabstelle wird, wie es der Name sagt, der Reihe nach auf einem von dem Friedhofsträger vorgeschriebenen Feld vergeben.

Es kann nicht von den Angehörigen ausgesucht werden. Oft redet man hier von einer anonymen Grabstelle, was aber nicht immer richtig ist. Einige Friedhofsträger erlauben die Markierung der Grabstelle mit einer Namenstafel oder dem Eintrag in eine Namenswand (gibt es in verschiedenen Formen). Auf einigen Friedhöfen ist diese Markierung sogar Vorschrift.

Wahlgemeinschaftsgrab

Diese Art Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Es gibt es in ein- oder zweistelliger Größe (Familiengrab/ Doppelgrab). Diese Grabstelle hat eine Pflanzecke für Angehörige. Hier kann man selber eine kleine Bepflanzung vornehmen, ein Zwang besteht jedoch nicht. Die Grabstelle ist nach Ablauf der Ruhezeit verlängerbar.