Eine Sorge weniger...
Immer mehr Menschen haben den Wunsch, auch ihren letzten Weg geregelt zu wissen. Dabei spielt auch die Bestattungsart und deren Ablauf eine wichtige Rolle. Vor allem aber auch die finanzielle Absicherung.
Mit einer abgeschlossenen Sterbegeldversicherung und einem Bestattungsvorsorgevertrag, können Sie schon heute festlegen wie Sie einmal bestattet werden wollen.
Überlassen Sie solche Entscheidungen nicht dem Zufall oder Ihren Nachkommen, sondern geben Sie Ihnen den Raum und die Zeit für die Trauer und nicht die Belastung Entscheidungen zu treffen, die vielleicht nicht in Ihrem Sinne waren.
Arbeiten Sie nur mit vertrauenswürdigen Rechtsanwälten/ Notaren und Versicherungen zusammen, da diese dann auch jederzeit für Sie greifbar sind. Dort bekommen Sie die nötige Hilfe für den Abschluss einer Patientenverfügung und für die finanzielle Absicherung der späteren Bestattung.
Entscheiden auch Sie sich für eine Vorsorge!
Eine Versicherung abzuschließen um im Falle der Fälle ein Sterbegeld zu erhalten ist eine Möglichkeit zur Absicherung finanzieller Aufwendungen mit denen die Hinterbliebenen im Fall des Ablebens konfrontiert werden.
Im Rahmen der Kürzungen von Leistungen im Bereich der allgemeinen Sozialversicherung wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen entfernt.
Für eine würdevolle Bestattung müssen daher häufig Familienangehörige oder Hinterbliebene zusätzliche finanzielle Lasten übernehmen. Hier schafft eine Bestattungsvorsorge- bzw. eine Versicherung die ein Sterbegeld leistet Abhilfe und bietet allen Beteiligten Absicherung.
Die Sterbegeldversicherung ist somit nicht nur als eigenverantwortliche Rücklage für die Bestattungsvorsorge zu sehen, sondern ermöglicht Ihren Angehörigen das Trauern ohne finanzielle Sorgen.
Ein Todesfall ist immer ein persönlicher Verlust. Zum Schmerz sollten nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen. Doch wenn Sie nicht ausreichend vorgesorgt haben, müssen Ihre Angehörigen die Kosten Ihrer Bestattung übernehmen.
Eine würdevolle Bestattung kostet viel Geld, denn außer dem Sarg entstehen für Hinterbliebene weitere Kostenpunkte.
Zunächst sind für viele notwendige Dienstleistungen Gebühren zu entrichten, wie z.B. die Bestattungsgrundgebühr, die Grabnutzungsgebühren sowie Gebühren für die Nutzung von Friedhofseinrichtungen und weitere Behörden.
Zusätzliche Kosten entstehen durch die Überführung, Blumenschmuck, Traueranzeigen, die Einrichtung des Grabs und die Ausrichtung der Trauerfeier. Auch nach der Bestattung entstehen noch Kosten, wie etwa durch die Grabpflege.
Laut Stiftung Warentest (November 2008)
| Diese Kosten können heute für eine übliche Bestattung entstehen: | Erdbestattung | Feuerbestattung |
| Gebühren für Urkunden | 107 € | 157 € |
| Friedhofsgebühren | 3.580 € | 2.690 € |
| Bestatterleistung | 1.215 € | 1.355 € |
| Steinmetzleistung | 1.130 € | 930 € |
| Gärtnerleistung | 495 € | 330 € |
| Trauerfeier | 640 € | 275 € |
| Gesamtkosten | 7.167 € | 5.737 € |
Quelle: Stiftung Warentest
Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten einer Bestattung sind in § 1968 des BGB geregelt: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Für den Fall, dass die Bezahlung der Kosten von dem Erben nicht zu erhalten ist, tritt eine entsprechende Regelung im § 1615 des BGB in Kraft, die besagt, dass der dem Verstorbenen Unterhaltspflichtige die Kosten trägt.
Staatliche Hilfe für Hinterbliebene gibt es längst nicht mehr. Sämtliche Zuschüsse wurden bereits vor Jahren komplett gestrichen – es gibt keinen Cent Unterstützung mehr. Da ist private Vorsorge gefordert.
Was sollten Sie erwarten?
Kompetente Beratung, leistungsstarke Produkte, individuellen Service und eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung? Das ist unser Anspruch, welchen wir auch an unsere Partner stellen.
Scheuen auch Sie sich nicht, schon heute an morgen zu denken, denn eines im Leben ist gewiss - wir werden alle einmal sterben!
