Wenn ein Todesfall eintritt,
befinden sich die Angehörigen meist in einer angespannten Situation: Emotional belastet müssen Sie eine Vielzahl von Entscheidungen treffen sowie Formalitäten erledigen. Schnell passiert es dann, dass etwas vergessen wird oder wichtige Dokumente nicht parat sind. Dabei ist es wichtig, dass nach einem Todesfall bestimmte Aufgaben zeitnah erledigt und diverse Fristen eingehalten werden. So muss der Verstorbene zum Beispiel spätestens 24 bis 36 Stunden nach Eintreten des Todesfalls überführt werden.
Die ersten und wichtigsten Dokumente, die nach einen Todesfall besorgt werden müssen, sind Totenschein und Sterbeurkunde. Ohne diese Dokumente sind Bestattungen nicht möglich. Den Totenschein stellt ein Arzt aus. Hierbei ist es empfehlenswert, den Hausarzt zu informieren, da ein Notarzt die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht kennt und daher unter Umständen einen Totenschein mit ungeklärter Todesursache ausstellen wird und die Polizei informieren muss. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim müssen sich die Angehörigen nicht um die Ausstellung des Totenscheins kümmern. Dieses wird von der jeweiligen Einrichtung übernommen.
Mit dem Totenschein und den Personenstandsunterlagen können beim Standesamt die Sterbeurkunden beantragt werden. Die Erstellung der Sterbeurkunden übernimmt das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist. Die Sterbeurkunden für die Abmeldung beim gesetzlichen Rententräger und bei der Krankenkasse sind gebührenfrei. Für viele Formalitäten (z. B. für die Beantragung des Erbscheins oder für Bankangelegenheiten) wird eine gebührenpflichtige Sterbeurkunde benötigt, daher empfiehlt es sich in der Regel, fünf bis zehn Sterbeurkunden zu beantragen.
Der Arzt und das Bestattungsunternehmen sind nach einem Todesfall meist die ersten und wichtigsten Ansprechpartner für die Hinterbliebenen. Das Bestattungsunternehmen kann bei der Erledigung vieler Maßnahmen helfen. Sie sollten jedoch prüfen, welche Dinge Sie eventuell selbst erledigen können oder wollen, da die Bestattungskosten eines Bestattungsunternehmens sehr stark variieren können.
- Personalausweis/ Reisepass des Verstorbenen
- Ledige und Minderjährige | standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (Stammbuch/ Familienbuch) der Eltern
- Verheiratete | standesamtliche Heiratsurkunde (Stammbuch)/Familienbuch
- Geschiedenen | standesamtliche Heiratsurkunde/Familienbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Verwitweten | standesamtliche Heiratsurkunde/Familienbuch und die Sterbeurkunde des Ehegatten
- Krankenkasse: vorliegende Krankenkassenkarte
- Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen mit den letzten Beitragsquittungen
- Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
- Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
- Bestattungs-Vorsorgevertrag
- Grabstellennachweis - wenn vorhanden
