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Einleitung

Die Größe und die Beschaffenheit des Materials sowie das Aussehen des Grabsteins unterliegen in Deutschland dem Friedhofsregelwerk der jeweiligen Kommune oder Gemeinde. In der Friedhofsordnung können detaillierte Regelungen zur einzugravierenden Schrift oder aber auch zur Farbe des Steines getroffen werden. Diese Grundlage dient dem Steinmetz zur weiteren Bearbeitung des Grabsteins.

Satzungen, Statuten, Vorschriften, Bestimmungen und Regelungen zur Grabstätte!

Beim Thema Sicherheit auf Friedhöfen denkt man zuerst an die Standsicherheit von Grabmalen und die Baumkontrolle. Von beidem können Gefahren für die Besucher von Friedhöfen ausgehen. Alle Friedhofsverwaltungen sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen diese Gefahren weitestgehend auszuschließen und/ oder zu minimieren.

Im Idealfall sollten Sie sich mit dem Inhalt bereits vor dem Erwerb der Grabstelle vertraut gemacht haben und gegebenenfalls bewusst Ihr Grab in einem bestimmten Teil des Friedhofes wählen.

Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Grabstein begeben, empfehlen wir den Blick in das auf Ihrem Friedhof und für Ihre Grabstelle gültige Regelwerk. Gibt es Ausschlusskriterien und was ist zwingend vorgeschrieben?

Ist dabei für Sie etwas unklar oder auslegungswürdig oder wenn Sie auf Un- oder Widersinniges bzw. Willkür-Regelungen stoßen, wenden Sie sich an Ihre Friedhofsverwaltung mit der Bitte um Abhilfe.

Laut diversen Gerichtsurteilen und juristischen Gutachten entsprechen viele von Friedhofsträgern selbst gemachte Vorschriften zu Grabsteinen nicht dem Grundgesetz – und das müssen Sie keineswegs hinnehmen.

Wenn abschließend und eindeutig alles geklärt ist schauen Sie nach einem passenden Grabstein. Berücksichtigen Sie hier den Unterschied zwischen stehenden und liegenden Grabsteinen.

Weil stehende Grabsteine umstürzen können und somit eine potenzielle Gefahrenquelle sind, werden diese laufend einer Standsicherheitsprüfung unterzogen. Stehende Grabsteine brauchen Fundament bzw. eine Verankerung.

Liegende Grabsteine – sie liegen bereits ganz oder teilweise auf dem Grab oder in der Rasenfläche. Ein Fundament bzw. eine Verankerung ist nicht notwendig, also dürfte letztlich die Größe bzw. das Gewicht entscheiden, ob man einen Liegestein einfach selbst aufs Grab bringt oder ob spezielle Gerätschaften dafür nötig sind.

Wir haben uns entschieden, keine Preise für Grabsteine und Grabanlagen zu veröffentlichen.

Denn Preise im Internet können durchaus irreführend sein und zwar aus folgenden Grund:

Zwischen Berchtesgaden und Kiel variieren sowohl Breite, Größe und Stärke des Grabsteins, auch Einfassungen sind sowohl in Länge und Breite sehr unterschiedlich. Auf manchen Friedhöfen gibt es überhaupt keine Einfassungen.

Da es also keine allgemeine Norm gibt, wäre es aus unserer Sicht äußerst bedauerlich, einen Kunden enttäuschen zu müssen. Sowohl die Preisbildung (abhängig der jeweiligen Größenbestimmungen) als auch die Ausführung (Bearbeitungsform des Steines z. B. Politur) sind der jeweiligen Friedhofsverordnung unterstellt.

Nur der Steinmetz-Fachbetrieb vor Ort ist bestens über die jeweiligen Auflagen informiert und kann fachmännisch weiterhelfen!